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Bestattungs­vorsorge

Die eigene Bestattung vorbereiten?

In allen Lebenslagen sorgen wir vor, wollen selbstbestimmt sein und uns individuelle Wünsche erfüllen – das geht auch für die eigene Bestattung. Und dafür gibt es gute Gründe: Sie können sicher sein, dass Ihrem Willen entsprochen wird, und Sie entlasten Ihre Angehörigen, die später nicht mehr alle Entscheidungen treffen müssen.

Ob Sie dabei nur die Bestattungsart und den gewünschten Friedhof festlegen, sich bereits einen Sarg oder eine Urne aussuchen oder sogar Details für die Trauerfeier oder die Gestaltung der Traueranzeige mit uns besprechen, bleibt Ihnen überlassen. Ratsam ist es in jedem Fall, sich zuvor mit seinen Angehörigen zu besprechen, denn manches, auf das Sie vielleicht keinen Wert legen, kann für die Familie von großer Bedeutung sein.

Darüber hinaus ist die Bestattungsvorsorge eine gute Gelegenheit, notwendige Papiere zusammenzutragen.

Finanzielle Absicherung

Ein weiteres Argument für eine Bestattungsvorsorge ist die finanzielle Absicherung Ihrer Beerdigung. Wenn Sie den Betrag auf ein zweckgebundenes Treuhandkonto einzahlen, kann dieser nicht angetastet werden, wenn Sie etwa wegen Pflege­bedürftigkeit Sozial­leistungen beantragen sollten. Die Summe wird nicht vom Schonvermögen abgezogen, das Sie als Erspartes für sich behalten dürfen, sondern hinzugerechnet.

Weitere Informationen zu diesen beiden Finanzierungs­modellen finden Sie auf der Website des Bundesverbands Deutscher Bestatter e. V.

Vorsorge­formular

Mit unserem Online-Vorsorgeformular können Sie erste Wünsche für die eigene Bestattung festhalten und ein ausführliches Beratungs­gespräch mit uns anfragen. Wenn Sie Ihre Meinung noch einmal ändern möchten, dann passen wir Ihren Vertrag entsprechend an!

Meine Bestattungswünsche
Falls Sie eine Beerdigung auf einem bestimmten Friedhof wünschen, geben Sie diesen hier an.

Rechte am Lebensende

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Weiterführende Informationen stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung:

Außerdem informiert Sie die Ärztekammer Niedersachsen über die Themen Patientenverfügung und Organspende.

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